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FAQHäufig gestellte Fragen

Welche Leistungen bietet das Vermessungsbüro Büttner an?

Wir bieten ein breites Spektrum an vermessungstechnischen Leistungen, darunter Grundstücksvermessungen, Grenzfeststellungen, Bauvermessungen, Lagepläne sowie Ingenieur- und Bestandsvermessungen.

Für wen sind Ihre Vermessungsleistungen relevant?

Unsere Leistungen richten sich an private Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Kommunen, Unternehmen sowie Gerichte und Behörden.

Wann benötige ich eine Grundstücksvermessung?

Eine Grundstücksvermessung ist z. B. erforderlich beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Grenzstreitigkeiten, vor einem Bauvorhaben oder bei einer Grundstücksteilung.

Was ist eine Grenzfeststellung?

Bei einer Grenzfeststellung werden die rechtlich gültigen Grundstücksgrenzen vor Ort geprüft, vermessen und – falls nötig – neu abgemarkt.

Erstellen Sie amtliche Lagepläne für Bauanträge?

Ja, wir erstellen amtliche Lagepläne nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung zur Einreichung bei der Baubehörde.

Was versteht man unter Bauvermessung?

Die Bauvermessung begleitet ein Bauprojekt von der Planung bis zur Fertigstellung, z. B. durch Absteckungen, Höhenkontrollen und Gebäudeeinmessungen.

Arbeiten Sie auch mit modernen Messmethoden?

Ja, wir setzen moderne Vermessungstechniken wie GNSS, tachymetrische Messungen und digitale Auswertungsverfahren ein.

Wie lange dauert eine Vermessung?

Die Dauer hängt vom Umfang und der Art der Vermessung ab. Kleine Projekte können oft innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, größere Vorhaben benötigen mehr Zeit.

Welche Unterlagen werden für eine Vermessung benötigt?

In der Regel benötigen wir Angaben zum Grundstück, vorhandene Pläne oder Grundbuchdaten. Welche Unterlagen konkret nötig sind, klären wir im Erstgespräch.

Was kostet eine Vermessung?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Leistung. Amtliche Vermessungen sind gesetzlich geregelt, andere Leistungen werden individuell kalkuliert.

Sind Ihre Vermessungen rechtssicher?

Ja, unsere Arbeiten erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.

Übernehmen Sie auch Bestandsaufnahmen von Gebäuden?

Ja, wir führen Bestandsvermessungen durch, z. B. für Umbauten, Sanierungen oder Dokumentationszwecke.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Unser Büro hat seinen Sitz in Limburg und ist überwiegend im Raum Limburg-Weilburg sowie in den umliegenden Regionen tätig.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und vereinbaren zeitnah einen Termin.

Bieten Sie eine persönliche Beratung an?

Selbstverständlich. Eine individuelle und verständliche Beratung ist für uns ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

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